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BGH, 01.02.1963 - 5 StR 586/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
Auszug aus BGH, 01.02.1963 - 5 StR 586/62
Kommt das Gericht aus zutreffenden Erwägungen zu dem Ergebnis, daß dem Angeklagten die Tat jedenfalls nicht nachgewiesen werden könne, so ist es grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Beweise darüber zu erheben, ob sich seine Unschuld nachweisen läßt (BGHSt 7, 153, 157) [BGH 18.01.1955 - 5 StR 499/54]. - BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
Auszug aus BGH, 01.02.1963 - 5 StR 586/62
Wie die Bundesanwaltschaft mit Recht hervorhebt, kommt es insoweit nicht darauf an, ob der Angeklagte die Untersuchungshaft, sondern darauf, ob er die Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlaßt hat (vgl. BGHSt 11, 383, 387) [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58].